Ausbildung zum „Brandschutzhelfer“

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.

„Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.“

Wir bilden Ihre Mitarbeiter nach den Vorgaben (DGUV Information 205-023) der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu Brandschutzhelfern aus.

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes auch Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions– und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt:

Theorie

1. Grundzüge des Brandschutzes
– Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
– häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
– betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
– Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
– Alarmierungswege und -mittel
– betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
– Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
– Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
– Brandklassen A, B, C, D und F
– Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
– geeignete Feuerlöscheinrichtungen
– Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
– Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
4. Gefahren durch Brände
– Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
– thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
– mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
– besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
– Alarmierung
– Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
– Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
– ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
– Löschen von brennenden Personen

Praxis

• Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
• Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
• realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
• Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
• betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
• Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Wir bieten diese Ausbildung als sogenannte Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort an.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!