Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen wir Sie gerne bei allen Fragen der Arbeitssicherheit sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG sowie § 3 BetrSichV stehen wir mit unserer Erfahrung gerne an Ihrer Seite.
– Erfassung von Betriebsstruktur und Tätigkeiten
– Identifizierung bestehender Gefährdungen und Belastungen
– Darstellung des Handlungsbedarfs
– Unterstützung bei der Umsetzung
– Assistenz bei der Wirksamkeitskontrolle
– Hinweis auf besondere Gefährdungen
– Erstellung/Durchführung von Unterweisungen
– uvm.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!